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H-Baukonzept
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

H-Baukonzept GmbH
Weide 4
96173 Oberhaid

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der H-Baukonzept GmbH, Weide 4, 96173 Oberhaid, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich zwischen beiden unterschieden wird.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten zustande.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen zur Klarstellung in Textform erfolgen.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag. Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gewünscht werden, werden gesondert berechnet.

Technisch notwendige Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und der vereinbarte Leistungszweck nicht beeinträchtigt wird.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung einschließlich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Der Auftragnehmer kann angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

§ 5 Ausführungsfristen

Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen vorliegen und die vereinbarten Mitwirkungshandlungen erbracht sind.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Materialengpässen oder sonstiger unvorhersehbarer, nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Baustelle rechtzeitig zugänglich und arbeitsbereit bereitzustellen. Strom, Wasser sowie erforderliche Lagerflächen sind kostenlos zur Verfügung zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, soweit die Leistung vertragsgemäß hergestellt wurde. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sollen unverzüglich nach Feststellung in Textform angezeigt werden; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt.

Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte geltend machen.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Waren bleiben, soweit rechtlich zulässig, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

§ 11 Kündigung

Das Recht zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 13 Verbraucher und Widerruf

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert über Widerrufsrecht, Widerrufsfrist und gegebenenfalls vorzeitigen Beginn der Leistungserbringung informiert.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Bamberg, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

H-Baukonzept

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H-Baukonzept GmbH · Weide 4 · 96173 Oberhaid
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